Informationsfreiheitsgesetz und was Bürger:innen wissen sollten:
- linzplus
- vor 10 Stunden
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Ab 1. September, 0 Uhr gilt in ganz Österreich ein Meilenstein für mehr Transparenz: das Informationsfreiheitsgesetz. Behörden unterliegen künftig einer proaktiven Informationspflicht, und Bürger:innen können gezielt Anträge auf Informationen stellen. Damit haben nun alle Menschen ein Grundrecht darauf, Informationen von Behörden und öffentlichen Unternehmen (z.B. den städtischen Töchtern wie der GWG oder der LINZ AG) zu erhalten – auch in Linz.
Was ist das Informationsfreiheitsgesetz?
Bisher konnten sich Behörden oft auf das Amtsgeheimnis berufen. Mit dem neuen Gesetz gilt nun das Gegenteil: Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse sollen grundsätzlich zugänglich sein. Behörden müssen schneller antworten, dürfen weniger verschweigen und sollen solche Daten künftig proaktiv veröffentlichen – ganz ohne Antrag.
Informationen von "allgemeinem Interesse" | Keine Information von „allgemeinem Interesse“ |
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Wer muss proaktiv Informationen veröffentlichen?
Gemeinden
Mit mehr als 5.000 Einwohnern.
Organe, die Geschäfte der Gemeindeverwaltung besorgen
Z. B. eigenständige Verwaltungseinheiten oder ausgelagerte Stellen, die hoheitliche Aufgaben der Gemeinde wahrnehmen.
Private natürliche und juristische Personen
Wenn sie hoheitliche Tätigkeiten ausüben oder die Besorgung von Verwaltungsaufgaben übernehmen.
Was bedeutet das konkret?
Bürgerinitiativen können schneller und einfacher Daten zu Bauprojekten, Verkehrsplanungen oder Umweltbelangen anfordern.
Interessierte Linzer:innen erhalten Zugang zu Informationen über städtische Entscheidungen, Budgets und laufende Projekte – ohne aufwändige Hürden.
Behörden müssen proaktiv Auskunft geben, statt sich hinter dem Amtsgeheimnis zu verstecken.
Das stärkt die Demokratie vor Ort, macht Verwaltung nachvollziehbarer und gibt den Menschen in Linz ein echtes Werkzeug, um mitzureden und mitzugestalten.

Bis dato mussten Bürger:innen lange Umwege gehen, um an Informationen zu kommen – etwa zu Bauprojekten, Verkehrsplanungen oder Umweltfragen. Seit 1. September gilt nun österreichweit das Informationsfreiheitsgesetz, das diesen Zugang erleichtert und erstmals ein Grundrecht auf Auskunft schafft.
LinzPLUS wird hier alle relevanten Infos sammeln und zur Verfügung stellen, damit jede und jeder in Linz das neue Recht nutzen und einfordern kann:
Gesamte Rechtsvorschrift für Informationsfreiheitsgesetz, Fassung vom 01.09.2025:
Datenschutzbehörde: Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz Stand 30. Juni 2025 https://dsb.gv.at/sites/site0344/media/downloads/leitfaden_ifg_-_stand_30.6.2025.pdf
Medienberichte:
Autor:in: Linz+
1.9.2025
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