Sanierung und Umbauten in Linzer Figulystraße erfolgte ohne Bewilligung.In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde meine Anfrage zu einer dubiosen Hofbebauung im Stockhofviertel von Bürgermeister und Planungsreferenten Dietmar Prammer beantwortet. Das Ergebnis bestätigt den Verdacht: Hier wurde eine im Bebauungsplan ganz eindeutig auf Abriss stehende Hofbebauung ohne Bewilligung verändert und saniert. Nicht von irgendwem (der es vielleicht …
Sanierung und Umbauten in Linzer Figulystraße erfolgte ohne Bewilligung.
In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde meine Anfrage zu einer dubiosen Hofbebauung im Stockhofviertel von Bürgermeister und Planungsreferenten Dietmar Prammer beantwortet. Das Ergebnis bestätigt den Verdacht: Hier wurde eine im Bebauungsplan ganz eindeutig auf Abriss stehende Hofbebauung ohne Bewilligung verändert und saniert. Nicht von irgendwem (der es vielleicht nicht wissen könnte), sondern von einem bekannten Architekturbüro und deren Projektgesellschaft.
Wir erwarten uns harte Konsequenzen von Seiten der Behörde und der Stadt. Also einen Rückbau und keine (nachträgliche) Änderungen im Bebauungsplan. Und nicht erneutes Wegschauen.
9. Juni 2026: PLUS- Presseaussendung:
PLUS-Anfrage soll klären, ob die ‘Sanierung’ eines Lagers im Hof Figuly-/ Weingartshofstraße in Bezug auf Gesetze und den gültigen Bebauungsplan rechtlich zulässig ist. Denn der Verdacht liegt nahe, dass der Schwarzbau aus der Nachkriegszeit ohne entsprechende Genehmigung ‘diskret’ zu einem Büro umgebaut wird.
Hofbebauung Figulystraße – Geht da alles mit rechten Dingen zu?
„Nachbarn haben mich alarmiert, dass in einem der Höfe in der Figulystraße womöglich nicht legal gebaut wird“, so Stadtentwickler und Fraktionsobmann Lorenz Potocnik, „und tatsächlich stellen sich bei näherer Untersuchung sehr viele Fragen.” Denn das Haus im Hof ist ein Schwarzbau aus der Nachkriegszeit und steht im Bebauungsplan – wie üblich bei Hofbebauungen – auf Abbruch. “Geht da alles mit rechten Dingen zu oder sieht die Behörde den ‚diskreten Umbau‘ und die ‚Sanierung‘ eines Lagers, das eigentlich abgebrochen werden sollte, nicht?”
„Um diesem Fall in aller Konsequenz nachzugehen, habe ich an Bürgermeister und Planungsreferent Dietmar Prammer in der letzten Gemeinderatssitzung eine Anfrage gestellt“, so Potocnik, „denn das über Jahrzehnte als Lager genutzte Gebäude wird so aufwändig ‘saniert’, dass offenbar eine ganz andere Nutzung geplant ist. Augenscheinlich wurden auch bauliche Veränderungen vorgenommen, die der Bebauungsplan und die Gesetze so nicht erlauben. Auch eine Baugenehmigung dafür scheint zu fehlen.“
Städtische Ziele werden konterkariert
Linz verankert in ihren Bebauungsplänen wesentliche städtische Planungsziele. „Eines davon ist die Entkernung und Freimachung der Innenhöfe (in dichten Blockrandbebauungen) von störenden Garagen und Nebengebäuden zur Wiedergewinnung von Grün- und Freiflächen.” Darum sind Innenhofbebauungen grundsätzlich auf Abbruch gestellt. Diese Verpflichtung zum Abbruch tritt erst bei Neubau (oder Zubau, Erweiterung, Aufstockung) des Hauptgebäudes (derselben Parzelle) in Kraft. “Ein bestehendes, auf Abbruch gesetztes Hofgebäude darf nur instand gesetzt werden. „Bauliche (statische) Veränderungen sowie neue Garagen und Abstellplätze sind nicht zulässig.” so Potocnik.
Laissez-faire?
Immer wieder, wie in der Brennerstraße Monstrum in der Brennerstraße oder bei politisch gewollten Projekten der Stadt Linz (z.B. Tabakfabrik-Garage, Donauparkstadion, Fall Sportmittelschule Kleinmünchen, Fall Merkursiedlung) scheint die Linzer Baubehörde nicht ganz so genau hinzuschauen, wie es nötig wäre. Da machen Bauherren trotz Hinweisen „was sie wollen“ oder beginnen bereits vor der Bewilligung zu bauen. “Das ist inakzeptabel.” so Potocnik resolut, “Baurecht gilt für alle – unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Häuslbauer, einen Architekten, einen Bauträger oder die Stadt selbst handelt. Falls hier die Regeln nicht eingehalten werden, müssen harte Konsequenzen folgen.”

Wurden im rot umrandeten Bereich trotz Abbruchverpflichtung (gelb) massive Veränderungen vorgenommen – über eine zulässige Instandsetzung hinaus? Wurden Garagen errichtet und statische Veränderungen (ohne Einreichung) gemacht? Diese heiklen Fragen muss die Behörde und der Planungsreferent Dietmar Prammer beantworten. (Quelle BPlan: M-05-26-01-00)

PLUS-ANFRAGE, die für Transparenz gesorgt hat:
https://www.linz.at/Politik/GRSitzungen/GrSitzungen/GetAnfrageAntrag?AnfrageAntragId=1862
Download der PLUS-Anfrage: PLUS-Anfrage Hofbebauung Figuly_Weingartshofstrasse-komprimiert
Medienberichte:
10.Juni 2026, OÖN: Hofbebauung in Linzer Figulystraße wirft Fragen auf
2. Juli 2026: OÖN: Verdacht bestätigt: Sanierung in Linzer Figulystraße erfolgte teils ohne Bewilligung





Ein ähnlicher Fall wo ohne Genehmigung (schwarz) gebaut wird und wo wir interveniert haben und für Öffentlichkeit gesorgt haben ist in der Brennerstraße:
Monstrum in der Brennerstraße
Die Fälle laufen ähnlich ab. Der Magistrat schaut auffällig lange weg. – trotz Hinweisen von Anrainern – erst wenn der Fall öffentliche/ medial wird, kommt Bewegung rein.




